spezielle Beihilfeablöseversicherung


Eine zusätzliche Beihilfeabsicherung im Krankheitsfall, Geburts- und Todesfällen können die Bediensteten absichern. Den Prozentsatz von 50-80% hat die Kosten der Dienstherr zu tragen - die Versorgungslücke bleibt also offen und lohnt sich mit einer Beihilfe-Ablöseversicherung zu schließen.


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