D&O-Deckung
Manager-Haftung
Die Gründe dafür,
dass Zahl und Schadenhöhe der Managerhaftungsfälle zunehmen, sind
vielfältig. Und die Konsequenzen für die Unternehmen kaum überschaubar
und kalkulierbar.
Bis vor einigen Jahren waren Vorstände, Geschäftsführer und Ausichtsräte (englisch: Directors & Officers)
von Kapitalgesellschaften überwiegend der Auffassung, dass kaum ein
Risiko aus ihrer persönlichen Inanspruchnahme für Managementfehler
drohe. Schlimmstenfalle drohte eine Trennung in "gegenseitigem
Einvernehmen" oder eine Kürzung der Abfindung.
Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Haftungsumfeldfür Manager haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert.
Inzwischen ist zu beobachten, dass vor allem das Top-Management und
Aufsichtsgremien vermehrt persönlich für ihre Managementfehler in
Anspruch genommen werden.
Manager sind mit einer Vielzahl von neuen Gesetzen und sonstigen Bestimmungen konfrontiert. Hierzu zählen in den USA der Sarbanes Oxley Act,
in Deutschland das UMAG und außerdem länderspezifische
Corporate-Goverance-Empfehlungen und International Financial Reporting
Standards.
Bekannte wirtschaftliche Fehlleistungen in den USA
wie die ENRON- oder Worldcom-Pleiten oder in Deutschland von Borgward
über Herstatt, die Neue Heimat, Schneider, Balsam, die Bremer
Vulkanwerft, Flowtex, Metallgesellschaft, Philip Holzmann bis zur
gescheiterten Fusion zwischen Dresdner und Deutscher Bank zeigen die
öffentliche Wahrnehmung des Managerverhaltens. Folglich steigt auch die
Zahl der Aktionärsklagen weltweit - nicht nur in den USA.
Ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld von Unternehmen im
Spannungsfeld zwischen ständig wachsendem Kostendruck, eingeschränkte
Expansionsmöglichkeiten, hohem Wettbewerb und kurzfristiger
Gewinnorientierung der Aktionäre ("shareholder value" und "return on
investment") und Unternehmensschieflagen schaffen weiteres Fehler- und
Haftungspotenzial. Zudem prüfen Insolvenzverwalter mittlerweile
intensiv das Bestehen von Organhaftungsansprüchen.
Die zunehmende Globalisierung der Unternehmen und ihre
Internationalisierung gerade mit Blick auf die verschiedenen
Rechtsumfelder ("Unternehmen mit US-Exponierung werden immer mehr
Zielscheibe für spezialisierte US-Anwaltskanzleien") führen zu einer
Veränderung und Verschärfung der Haftungsrisiken für Manager. Und um
die bestmöglichen Chancen auf Schadenersatz zu nutzen, bringen
Aktionäre US-orientierte Unternehmen, die nicht in den USA angesiedelt
sind, vor US-amerikanische Gerichte.
Hintergrund für das gewachsene Interesse an geeignetem
Versicherungsschutz ist neben den oben genannten Gründen auch die
Tatsache, dass die Haftung für Managementfehler grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt ist und die Möglichkeiten der vertraglichen Begrenzung eingeschränkt sind.
Manager-Haftung
Die Gründe dafür, dass Zahl und Schadenhöhe der Managerhaftungsfälle zunehmen, sind vielfältig. Und die Konsequenzen für die Unternehmen kaum überschaubar und kalkulierbar.
Bis vor einigen Jahren waren Vorstände, Geschäftsführer und Ausichtsräte (englisch: Directors & Officers) von Kapitalgesellschaften überwiegend der Auffassung, dass kaum ein Risiko aus ihrer persönlichen Inanspruchnahme für Managementfehler drohe. Schlimmstenfalle drohte eine Trennung in "gegenseitigem Einvernehmen" oder eine Kürzung der Abfindung.
Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Haftungsumfeldfür Manager haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Inzwischen ist zu beobachten, dass vor allem das Top-Management und Aufsichtsgremien vermehrt persönlich für ihre Managementfehler in Anspruch genommen werden.
Manager sind mit einer Vielzahl von neuen Gesetzen und sonstigen Bestimmungen konfrontiert. Hierzu zählen in den USA der Sarbanes Oxley Act, in Deutschland das UMAG und außerdem länderspezifische Corporate-Goverance-Empfehlungen und International Financial Reporting Standards.
Bekannte wirtschaftliche Fehlleistungen in den USA wie die ENRON- oder Worldcom-Pleiten oder in Deutschland von Borgward über Herstatt, die Neue Heimat, Schneider, Balsam, die Bremer Vulkanwerft, Flowtex, Metallgesellschaft, Philip Holzmann bis zur gescheiterten Fusion zwischen Dresdner und Deutscher Bank zeigen die öffentliche Wahrnehmung des Managerverhaltens. Folglich steigt auch die Zahl der Aktionärsklagen weltweit - nicht nur in den USA.
Ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld von Unternehmen im Spannungsfeld zwischen ständig wachsendem Kostendruck, eingeschränkte Expansionsmöglichkeiten, hohem Wettbewerb und kurzfristiger Gewinnorientierung der Aktionäre ("shareholder value" und "return on investment") und Unternehmensschieflagen schaffen weiteres Fehler- und Haftungspotenzial. Zudem prüfen Insolvenzverwalter mittlerweile intensiv das Bestehen von Organhaftungsansprüchen.
Die zunehmende Globalisierung der Unternehmen und ihre Internationalisierung gerade mit Blick auf die verschiedenen Rechtsumfelder ("Unternehmen mit US-Exponierung werden immer mehr Zielscheibe für spezialisierte US-Anwaltskanzleien") führen zu einer Veränderung und Verschärfung der Haftungsrisiken für Manager. Und um die bestmöglichen Chancen auf Schadenersatz zu nutzen, bringen Aktionäre US-orientierte Unternehmen, die nicht in den USA angesiedelt sind, vor US-amerikanische Gerichte.
Hintergrund für das gewachsene Interesse an geeignetem Versicherungsschutz ist neben den oben genannten Gründen auch die Tatsache, dass die Haftung für Managementfehler grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt ist und die Möglichkeiten der vertraglichen Begrenzung eingeschränkt sind.

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Schmalenberg & Röse GmbH Versicherungsmaklergesellschaft
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