Bürgerentlastungsgesetz

Mehr Spielraum für Ihre Vorsorge


Seit Jahresbeginn haben Versicherte mehr Geld in der Tasche. Dank Bürgerentlastungsgesetz können Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge besser steuerlich
geltend gemacht werden. Das schafft finanziellen Freiraum für zusätzlichen Versicherungsschutz.
Beiträge für die gesetzliche ebenso wie für die private Krankenversicherung sind seit Januar 2010 steuerabzugsfähig. Dem Gesetzgeber war wichtig, die Bürger sofort spürbar zu entlasten. Deshalb wurden die höheren Abzugsbeträge bereits in die aktuellen Lohnsteuertabellen eingerechnet. Unter dem Strich bleibt jetzt mehr vom Brutto übrig. Alle Aufwendungen für Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden steuermindernd berücksichtigt – auch für Ehepartner und Kinder. Privat versicherte Familien profitieren deshalb besonders. Auch der Zusatzbeitrag, den einige gesetzliche Krankenkassen in diesem Jahr bei ihren Versicherten kassieren, verringert das zu versteuernde Einkommen. Allerdings sind nur Beitragsteile für solche Leistungen steuerwirksam, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Beiträge für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer, Zahnersatz oder Heilpraktiker sowie die Finanzierung von Krankengeld zählen nicht dazu.

Quelle: Trends & Fakten

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